Donnerstag, 1. März 2012

Tauschbörse & Filesharing: Gefahren

Immer wieder beobachten Software-Unternehmen P2P-Programme wegen Urheberrechtsverletzungen. In vielen Fällen werden hier Nutzer beim illegalen Tausch erwischt, die anschließend verfolgt werden. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet ist die Folge. Das Abmahnschreiben dient der Geltendmachnung von Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen. Hauptsächlich geht es um den Unterlassungsanspruch. Der Zahlungsanspruch steht eher im Hintergrund, macht aber wegen der hohen Beträge oft Eindruck auf den Abgemahnten. Der Anschlussinhaber muss nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem soll er einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt. Wichtig ist aber, dass die beigelegte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschrieben werden darf. In den meisten Fällen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wegen der Bedeutung der Unterlassungserklärung sollte man sich hier Hilfe von einem Anwalt holen. Je nach Vorgehensweise und Risikobewusstsein kann es bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bleiben, es sind dann aber noch die Zahlungsansprüche offen, die auch eingeklagt werden können.

Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt dem Abmahnschreiben immer eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Verwendung ist aber grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelmäßig mit einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die Hände eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu groß ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserklärungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine unüberschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erklärung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.

So unangenehm eine Abmahnung ist, ein Anwalt kann hier meistens weiter helfen und sowohl beruhigen als auch beraten.

Zusätzliche Infos:

Abmahnung BaumgartenBrandt

Internet: http://internetrecht-freising.de/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen